Patienteninfo für gesetzlich Versicherte

Allgemeines

Wir als Physiotherapeuten sind in der Verordnungsprüfpflicht*, d.h. wir müssen Ihre Heilmittelverordnung* auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollte es fehlerhafte Eintragungen geben, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Datum und Unterschrift des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen die Verordnung* zur Abrechnung akzeptiert.

Sollte eine Verordnung* von der Krankenkasse nicht übernommen werden, die Behandlungen hat jedoch stattgefunden, stellen wir Ihnen diese privat in Rechnung (gerne unter Vorlage des Schreibens Ihrer Krankenkasse). Leider bekommen wir erst ca. 3 – 4 Monate nach der Abrechnung von der Kasse Bescheid, sodass es in diesem Fall zu einer verspäteten Rechnung kommen wird.

Daher haben Sie bitte Verständnis, wenn wir gelegentlich eine vorgelegte Verordnung nicht ohne weiteres akzeptieren können und diese durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.

Verordnungsgebühr

Als gesetzlich versicherter Patient ab 18 Jahren, müssen Sie – sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind – eine Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Verordnung, zuzüglich 10% des Verordnungswertes, zahlen. Die Verordnungsgebühr ist ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil (SGB V §32), der von Ihrer Krankenkasse erhoben wird. Uns kommt diese Gebühr nicht zu Gute, wir dienen lediglich als Übermittler für Ihre Krankenkasse. Der Betrag ist bereits zum ersten Termin fällig und muss bei uns bis zum dritten Termin in Bar, mit EC-Karte, oder per Überweisung bezahlt werden.

Was ist bei den Heilmittelverordnungen zu beachten?

Ihre Verordnung muss spätestens am 28. Kalendertag nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Bei dringlichem Behandlungsbedarf sogar spätestens am 14. Kalendertag. Danach verliert sie ihre Gültigkeit.

Bei einer Therapiepause (Krankheit, Urlaub, andere Verhinderungen) von mehr als 14 Tagen benötigen wir die Erlaubnis Ihres Arztes, in Form einer 14-Tage-Bescheinigung, um mit der Therapie fortzufahren. Sollten wir diese nicht direkt von Ihrem Arzt bekommen, muss diese durch Sie als Patient, erst Ihrem Arzt und dann uns vorgelegt werden.

Eine Verordnung muss in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Beginn abgeschlossen sein, andernfalls verliert sie ihre Gültigkeit.

Für Heilmittelverordnungen aus dem Entlassmanagment gelten nochmals verschärfte Regelungen und andere Fristen. Bitte informieren Sie uns daher vor der Terminvereinbarung unbedingt darüber, dass es sich um eine solche handelt.

Unsere Behandlungszeiten sind generell 15(-20) Minuten. Diese sind durch die Krankenkassen geregelt. In dieser Zeit sind laut Krankenkassen das An- und Auskleiden des Patienten, die Befunderhebung, Dokumentation, Lagerung des Patienten, die Vorbereitung für Elektrotherapie, oder die Vorbereitung der Wärmetherapie, sowie der abschließende Therapiebericht in der letzten Behandlung, sofern der Arzt diesen Bericht anfordert, zu erfüllen.

Den ersten Termin einer Verordnung nutzen wir zum Großteil zur physiotherapeutischen Befundung. Hier wird die/der Therapeut:in Sie gezielt, nach Einsicht aller uns vorliegenden Befunde (Arztbericht, Nachbehandlungsplänen etc.) physiotherapeutisch untersuchen und mit Ihnen zusammen Ziele besprechen und festlegen.

So ist ein klarer Behandlungsverlauf gewährleistet und es gibt Ihnen die Möglichkeit, noch offene Fragen zu klären.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen dienstags bis freitags, zwischen 10 und 13 Uhr, telefonisch unter 089 / 20 34 13 45 zur Verfügung. Noch einfacher ist es, wenn Sie uns Ihre Heilmittelverordnung vorab per Email an praxis@physiotherapie-niemann.de senden. So haben wir direkt alle nötigen Daten und können einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.

Terminabsagen

Termine, welche nicht innerhalb der vorgegebenen 24 Stunden-Frist abgesagt werden, stellen wir Ihnen gemäß § 615 des BGB privat in Rechnung. Aus Kulanz berechnen wir Ihnen lediglich eine Ausfallgebühr. Wir berechnen für jede Angefangene 20 Minuten-Einheit 25€. Der Grund der Absage ist unerheblich (gilt auch bei Krankheit, Unfall, usw.). Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist in diesem Falle nicht möglich.

Terminabsagen seitens der Praxis

Kann ein Termin wegen Krankheit des/der Therapeuten/in nicht stattfinden, werden wir Ihnen schnellstmöglich absagen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.

* Verordnung = (umgangssprachlich) Rezept